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Randfix 1L

Randfix 1L

CHF 17.00Preis

Flüssiger, alkalischer Randreiniger, Gebrauchsfertig- mit Sprayflasche

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: RANDFIX

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. 111-76-2

    CAS-Nr. 111-76-2

    Bezeichnung 2-Butoxyethanol

    Arbeitsstoffe 2-Butoxyethanol

    Art

    8 Stunden

    Kurzzeit

    Biologischer Parameter

    Butoxyessigsäure

    [mg/m3] [ppm] Notationen 49 10 H B SSC

    98 20

    BAT- Untersuchungs- Probennahme-

    Wert material zeitpunkt 100 mg/l

    (756,7 U c, b μmol/l)

    Krit. Toxizität Auge, OAWKT AN

    Bemerkungen N

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    VOC-Gehalt 5%. Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), SR 814.018

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151 Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 09.02.2016 (D) Version 4.5

    Randfix

    414890

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname Randfix 414890

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Alkalischer Reiniger

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2

    Gefahrenhinweise

    H315 H319

    Gefahrenhinweise

    H315 H319

    Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.

    Einstufungsverfahren

     2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS07

    Signalwort

    Achtung

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     Gefahrenhinweise

    H315 Verursacht Hautreizungen.

    H319 Verursacht schwere Augenreizung.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P280

    P305 + P351 + P338

    P308 + P311

    P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Kaliumhydroxid

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Randfix

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    09.02.2016

    (D) Version 4.5

      ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    nicht anwendbar

    3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr.

    111-76-2

    1310-58-3 37971-36-1

    REACH

    CAS-Nr.

    111-76-2 1310-58-3 37971-36-1

    EG-Nr.

    203-905-0

    215-181-3 253-733-5

    Bezeichnung

    Bezeichnung

    2-Butoxy-ethanol

    Kaliumhydroxid 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure

    [Gew-%]

    < 10

    < 2 2,5

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Acute Tox. 4, H332 / Acute Tox. 4, H312 / Acute Tox. 4, H302 / Eye Irrit. 2, H319 / Skin Irrit. 2, H315

    Acute Tox. 4, H302 / Skin Corr. 1A, H314 Met. korr. 1, H290 / Eye Irrit. 2, H319

    REACH Registriernr.

    01-2119475108-36-XXXX 01-2119487136-33-XXXX 01-2119436643-39-XXXX

      Zusätzliche Hinweise

    Neutralisationsreaktion

    2-Butoxy-ethanol

    Kaliumhydroxid 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure

    Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII

    LIMONENE (CAS 5989-27-5) unter 5 % anionische Tenside unter 5 % Polycarboxylate Duftstoffe

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     ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Gefahr ernster Augenschäden.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Wasser

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Es liegen keine Informationen vor.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

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    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8B

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

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    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

    CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung

      111-76-2 2-Butoxyethanol 8 Stunden 49 10 4(II)

    Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)

    H, Y, AGS

    Bemerkung

    Haut

    CAS-Nr. Bezeichnung

    111-76-2 2-Butoxyethanol

    Biologische Grenzwerte (TRGS 903) CAS-Nr. Bezeichnung

    111-76-2 2-Butoxyethanol

    Art [mg/m3]

    8 Stunden 98 Kurzzeit 246

    Parameter BGW

    Butoxyessigsäure 100 mg/l

    [ppm]

    20 50

     Proben-nahme- suchungs- zeitpunkt

    Unter- material

    U

    c

     8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    dicht schliessende Schutzbrille

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig farblos

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

      pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Wert 9,8

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 100 g/l

    Methode potentiometrisch

    Bemerkung

    Kein Flammpunkt bis 100 °C.

    Geruch

    süßlich

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      Wert nicht

    nicht nicht

    nicht nicht

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    Randfix

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    Temperatur bei

    09.02.2016

    Methode

    (D) Version 4.5

    Bemerkung

    bestimmt bestimmt bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    vor.

    vor.

    vor.

    20 °C

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     Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Oxidierende Eigenschaften.

    Es liegen keine Informationen

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt

    nicht

    nicht

    nicht

    1,036 g/cm3 nicht bestimmt

    beliebig mischbar

     ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit starken Säuren.

    Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung.

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     10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Säure

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

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      Wert/Bewertung > 2000 mg/kg

    > 2000 mg/kg

    > 20 mg/l (4 h)

    reizend

    reizend - Gefahr ernster Augenschäden.

    Spezies Ratte

    Kaninchen Ratte

    Spezies

    Methode

    Bemerkung

     LD50 Akut Oral LD50 Akut Dermal LC50 Akut Inhalativ Reizwirkung Haut Reizwirkung Auge

    Subakute Toxizität - Karzinogenität

    Wert

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Allgemeine Bemerkungen

    Methode

    Bewertung

     Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität Erfahrungen aus der Praxis

    Reizt die Schleimhäute.

    Keine Daten verfügbar

    Die Angaben zur Toxikologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.

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    (D) Version 4.5

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     ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Eliminationsgrad Biologische > 90 %

    Analysenmethode

    Methode

    Bewertung

     Abbaubarkeit

    Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Verhalten in Kläranlagen

    Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Als gefährlichen Abfall entsorgen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

     Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG

    IATA-DGR

    1814

    Potassium hydroxide solution

    8

    III Nein

      14.1. UN-Nummer 1814

    14.2. Ordnungsgemäße UN- KALIUMHYDROXIDLÖSUN

    Versandbezeichnung G 14.3. 8

    Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe III 14.5. Umweltgefahren Nein

    1814

    POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION

    8

    III Nein

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    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

    Es liegen keine Informationen vor.

    Landtransport ADR/RID (GGVSEB)

    Gefahrzettel 8 Tunnelbeschränkungscode E Klassifizierungscode C5

    ! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das

    Gemisch

    ! Zulassungen

    Sonstige EU-Vorschriften

    Zu beachten:

    Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.

    Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.

    VOC Richtlinie

    VOC Gehalt 5 %

    Nationale Vorschriften

    Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung

    Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.

    Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

    ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"

    ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"

    ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"

    ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"

    ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"

    Wassergefährdungsklasse 1

    15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

    Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.

    ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen

    Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.

    Weitere Informationen

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.

    Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 4.4

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     Quellen der wichtigsten Daten

    Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.

    Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.

    Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke

    H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

    H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    H315 Verursacht Hautreizungen.

    H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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    (D) Version 4.5

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