Randfix 1L
Flüssiger, alkalischer Randreiniger, Gebrauchsfertig- mit Sprayflasche
Sicherheitsdatenblatt
Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: RANDFIX
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr. 111-76-2
CAS-Nr. 111-76-2
Bezeichnung 2-Butoxyethanol
Arbeitsstoffe 2-Butoxyethanol
Art
8 Stunden
Kurzzeit
Biologischer Parameter
Butoxyessigsäure
[mg/m3] [ppm] Notationen 49 10 H B SSC
98 20
BAT- Untersuchungs- Probennahme-
Wert material zeitpunkt 100 mg/l
(756,7 U c, b μmol/l)
Krit. Toxizität Auge, OAWKT AN
Bemerkungen N
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.
VeVA-Code:160509
Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den
Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.
Geltende Bestimmungen:
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)
Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Wassergefährdungsklasse: B
In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin
Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.
Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11
VOC-Gehalt 5%. Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), SR 814.018
Abschnitt 16
Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151 Deckblatt erstellt: 12.10.2016
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
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Randfix
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! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname Randfix 414890
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Alkalischer Reiniger
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug
Telefon +41 41 7662650
Internet www.bayrol.com
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
Tox. Informationszentrum CH:
Telefon 145
DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.
Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre
Antipoison +32 70 245 245
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Skin Irrit. 2 Eye Irrit. 2
Gefahrenhinweise
H315 H319
Gefahrenhinweise
H315 H319
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
Einstufungsverfahren
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
GHS07
Signalwort
Achtung
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Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 P102
P280
P305 + P351 + P338
P308 + P311
P501
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
111-76-2
1310-58-3 37971-36-1
REACH
CAS-Nr.
111-76-2 1310-58-3 37971-36-1
EG-Nr.
203-905-0
215-181-3 253-733-5
Bezeichnung
Bezeichnung
2-Butoxy-ethanol
Kaliumhydroxid 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure
[Gew-%]
< 10
< 2 2,5
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Acute Tox. 4, H332 / Acute Tox. 4, H312 / Acute Tox. 4, H302 / Eye Irrit. 2, H319 / Skin Irrit. 2, H315
Acute Tox. 4, H302 / Skin Corr. 1A, H314 Met. korr. 1, H290 / Eye Irrit. 2, H319
REACH Registriernr.
01-2119475108-36-XXXX 01-2119487136-33-XXXX 01-2119436643-39-XXXX
Zusätzliche Hinweise
Neutralisationsreaktion
2-Butoxy-ethanol
Kaliumhydroxid 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII
LIMONENE (CAS 5989-27-5) unter 5 % anionische Tenside unter 5 % Polycarboxylate Duftstoffe
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren
Gefahr ernster Augenschäden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wasser
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reste mit Wasser abspülen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8B
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung
111-76-2 2-Butoxyethanol 8 Stunden 49 10 4(II)
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)
H, Y, AGS
Bemerkung
Haut
CAS-Nr. Bezeichnung
111-76-2 2-Butoxyethanol
Biologische Grenzwerte (TRGS 903) CAS-Nr. Bezeichnung
111-76-2 2-Butoxyethanol
Art [mg/m3]
8 Stunden 98 Kurzzeit 246
Parameter BGW
Butoxyessigsäure 100 mg/l
[ppm]
20 50
Proben-nahme- suchungs- zeitpunkt
Unter- material
U
c
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
dicht schliessende Schutzbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe
flüssig farblos
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
pH-Wert
Siedepunkt / Siedebereich
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Flammpunkt
Wert 9,8
nicht bestimmt nicht bestimmt
Temperatur 20 °C
bei 100 g/l
Methode potentiometrisch
Bemerkung
Kein Flammpunkt bis 100 °C.
Geruch
süßlich
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Wert nicht
nicht nicht
nicht nicht
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Temperatur bei
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Methode
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Bemerkung
bestimmt bestimmt bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
vor.
vor.
vor.
20 °C
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Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck
Relative Dichte Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur Viskosität
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen
bestimmt
bestimmt bestimmt
bestimmt bestimmt
nicht
nicht
nicht
1,036 g/cm3 nicht bestimmt
beliebig mischbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit starken Säuren.
Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung.
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10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Säure
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Thermische Zersetzung
Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
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Wert/Bewertung > 2000 mg/kg
> 2000 mg/kg
> 20 mg/l (4 h)
reizend
reizend - Gefahr ernster Augenschäden.
Spezies Ratte
Kaninchen Ratte
Spezies
Methode
Bemerkung
LD50 Akut Oral LD50 Akut Dermal LC50 Akut Inhalativ Reizwirkung Haut Reizwirkung Auge
Subakute Toxizität - Karzinogenität
Wert
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Allgemeine Bemerkungen
Methode
Bewertung
Mutagenität
Reproduktions- Toxizität
Karzinogenität Erfahrungen aus der Praxis
Reizt die Schleimhäute.
Keine Daten verfügbar
Die Angaben zur Toxikologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Eliminationsgrad Biologische > 90 %
Analysenmethode
Methode
Bewertung
Abbaubarkeit
Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen
Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG
IATA-DGR
1814
Potassium hydroxide solution
8
III Nein
14.1. UN-Nummer 1814
14.2. Ordnungsgemäße UN- KALIUMHYDROXIDLÖSUN
Versandbezeichnung G 14.3. 8
Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe III 14.5. Umweltgefahren Nein
1814
POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION
8
III Nein
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14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 8 Tunnelbeschränkungscode E Klassifizierungscode C5
! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
! Zulassungen
Sonstige EU-Vorschriften
Zu beachten:
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.
VOC Richtlinie
VOC Gehalt 5 %
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"
ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"
ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"
ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"
ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"
Wassergefährdungsklasse 1
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 4.4
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Quellen der wichtigsten Daten
Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.
Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.
Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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