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pH-Plus Granulat

pH-Plus Granulat

CHF 47.00Preis

pH-Plus

 

pH-Plus Granulat hebt den pH-Wert des Poolwassers und wird angewendet, wenn der pH-Wert unter 7,0 liegt. Mit Hilfe des beigefügten Dosierlöffels ist die Dosierung des Granulats sehr einfach, und der korrekte pH-Wert kann sehr genau eingestellt werden.

Um den pH-Wert um 0,1 zu heben, geben Sie 100 g pro 10 m³ zu.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: PH-PLUS / PH-HEBER

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwender-Kategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 5.9

    pH-Plus / pH-Heber

    900107

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

     Handelsname

    Stoffname INDEX-Nr.

    EG-Nr.

    REACH Registriernr. CAS-Nr.

    pH-Plus / pH-Heber 900107

    Natriumcarbonat 011-005-00-2

    207-838-8 01-2119485498-19-XXXX 497-19-8

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    PH-Regulator zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren Gefahrenkategorien

    Eye Irrit. 2 H319 Gefahrenhinweise

    H319 Verursacht schwere Augenreizung.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS07

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     Signalwort

    Achtung

    Gefahrenhinweise

    H319 Verursacht schwere Augenreizung.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P280

    P305 + P351 + P338

    P308 + P311

    P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Natriumcarbonat

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 5.9

    pH-Plus / pH-Heber

    900107

      3.1. Stoffe

    CAS-Nr. 497-19-8

    EG-Nr. 207-838-8

    INDEX-Nr. 011-005-00-2

    REACH Registriernr. 01-2119485498-19-XXXX

    3.2. Gemische

    nicht anwendbar

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Natriumcarbonat

     4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

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    pH-Plus / pH-Heber

    900107

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO)

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Staubbildung vermeiden.

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Trocken aufnehmen.

    Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang

    Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

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    pH-Plus / pH-Heber

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     Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Lagerung: trocken.

    Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 13

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

    Es liegen keine Informationen vor.

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

     Augenschutz

    dicht schliessende Schutzbrille

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    Granulat weiss

    Geruchsschwelle

    Geruch

    geruchlos

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    pH-Plus / pH-Heber

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    (D) Version 5.9

    Bemerkung

     nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

     pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich Schmelzpunkt Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Schüttdichte

    Dampfdichte Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Oxidierende Eigenschaften.

    Wert 11,5

    nicht bestimmt 851 °C

    nicht anwendbar

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    970 - 1100 kg/m3

    nicht bestimmt 210 g/l

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    Temperatur 25 °C

    bei Methode 50 g/l

    Es liegen keine Informationen vor.

    20 °C

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 5.9

    pH-Plus / pH-Heber

    900107

     Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit starken Säuren.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Säure

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Kohlenmonoxid Kohlendioxid

    Thermische Zersetzung

     Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

     ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

    Wert/Bewertung LD50 Akut Oral 4090 mg/kg

    Reizwirkung Auge reizend - Gefahr ernster Augenschäden.

    Subakute Toxizität - Karzinogenität

    Spezies Ratte

    Spezies

    Methode

    Methode

    Bemerkung

    Bewertung

    Keine Mutagenität, nach verschiedenen in vitro-Versuchen.

    Tierexperimentell wurden keine Hinweise auf reproduktionstoxische Effekte beobachtet.

      Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität

    Wert

    Keine Daten verfügbar

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     Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016

    pH-Plus / pH-Heber

    (D) Version 5.9

    Bewertung

     ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Ökotoxische Wirkungen

    Wert

    Fisch LC50 300 g/m3 (96 h)

    Daphnie EC50 200 - 227 g/m3 (48 h) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    900107

    Spezies

    Lepomis macrochirus

    Ceriodaphnia spec.

    Methode

      13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Als gefährlichen Abfall entsorgen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.

    Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG IATA-DGR

    14.1. UN-Nummer - - - 14.2. Ordnungsgemäße UN- - - -

    Versandbezeichnung

    14.3. - - - Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe - - - 14.5. Umweltgefahren - - -

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 5.9

    pH-Plus / pH-Heber

    900107

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

    Es liegen keine Informationen vor.

    Weitere Angaben zum Transport

    Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATA-DGR.

    ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

    Zulassungen

    Sonstige EU-Vorschriften

    Zu beachten:

    Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.

    Nationale Vorschriften

    Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung

    Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.

    Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

    ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"

    ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"

    ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"

    ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"

    ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"

    Wassergefährdungsklasse 1

    15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

    Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

    ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen

    Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.

    Weitere Informationen

    Siehe Produktmerkblatt.

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.

    Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 5.8

    Quellen der wichtigsten Daten

    Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.

    Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.

    Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke

        Seite 8/8