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pH-Minus Granulat

pH-Minus Granulat

CHF 41.00Preis

pH-Minus

 

pH-Minus-Granulat senkt den pH-Wert des Poolwassers und wird angewendet, wenn der pH-Wert über 7,4 liegt. Mit Hilfe des beigefügten Dosierlöffels ist die Dosierung des Granulats sehr einfach, und der korrekte pH-Wert kann sehr genau eingestellt werden.

Um den pH-Wert um 0,1 zu senken, geben Sie 100 g pro 10 m³ zu.

 

Verkaufseinheit:  

  • 6 kg Eimer
  • 18 kg Eimer

Dosierhinweise:

  • Filtertyp: alle
  • Größe: alle
  • Wohin: ins Wasser
  • Wann: bei Bedarf
  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: PH-MINUS / PH-SENKER

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

    pH-Minus / pH-Senker

    900105

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

     Handelsname

    Stoffname INDEX-Nr.

    EG-Nr.

    REACH Registriernr. CAS-Nr.

    pH-Minus / pH-Senker 900105

    Natriumhydrogensulfat 016-046-00-X

    231-665-7 01-2119552465-36-XXXX 7681-38-1

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    PH-Regulator zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren Gefahrenkategorien

    Eye Dam. 1 H318 Gefahrenhinweise

    H318 Verursacht schwere Augenschäden.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS05

       Seite 1/9

     

     Signalwort

    Gefahr

    Gefahrenhinweise

    H318 Verursacht schwere Augenschäden.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P280

    P305 + P351 + P338

    P308 + P311

    P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Natriumhydrogensulfat

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

    pH-Minus / pH-Senker

    900105

      3.1. Stoffe

    CAS-Nr. 7681-38-1

    EG-Nr. 231-665-7

    INDEX-Nr. 016-046-00-X

    REACH Registriernr. 01-2119552465-36-XXXX

    3.2. Gemische

    nicht anwendbar

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Natriumhydrogensulfat

     4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

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    pH-Minus / pH-Senker

    900105

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Gefahr ernster Augenschäden.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Bei Brand kann freigesetzt werden: Schwefeldioxid ( SO2 )

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Staubbildung vermeiden.

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Reste mit Wasser abspülen.

    Chemische Neutralisationsmittel anwenden. Mechanisch aufnehmen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

        Seite 3/9

     

     7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Lagerung: kühl und trocken.

    Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 13

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

    Es liegen keine Informationen vor.

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Partikelfilter P2

    Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.

    Handschutz

    Schutzhandschuhe

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    Korbbrille

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    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

    pH-Minus / pH-Senker

    900105

     ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang

    Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

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     pH-Minus / pH-Senker

    900105

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    Perlen gelblich

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Geruch

    geruchlos

    pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Schüttdichte

    Dampfdichte Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur

    25 °C

    Wert ca. 1

    nicht bestimmt 315 °C

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    ca. 1400 kg/m3

    nicht bestimmt ca. 1080 g/l nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 50 g/l

    Methode

    Bemerkung

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

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     900105

    Wert Temperatur bei Viskosität nicht bestimmt

    Oxidierende Eigenschaften.

    Es liegen keine Informationen vor.

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Zersetzung erfolgt ab Temperaturen von: ca. 300 °C

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit Alkalien (Laugen).

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Alkalien (Laugen)

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Schwefeldioxid

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

    Methode

    Bemerkung

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016

    pH-Minus / pH-Senker

    (D) Version 6.5

        Wert/Bewertung 2140 mg/kg

    > 2,4 mg/l (4 h)

    geringe Reizwirkung - nicht kennzeichnungspflichtig

    Gefahr ernster Augenschäden.

    Spezies Ratte

    Ratte

    Methode

    Bemerkung

     LD50 Akut Oral LC50 Akut Inhalativ Reizwirkung Haut

    Reizwirkung Auge

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     Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität

    Erfahrungen aus der Praxis

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Verhalten in Kläranlagen

    Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Als gefährlichen Abfall entsorgen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

    Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

    pH-Minus / pH-Senker

     Subakute Toxizität - Karzinogenität

    900105

    Spezies

    Wert

    Methode

    Bewertung

    Es liegen keine Informationen vor.

    Es liegen keine Informationen vor.

    Es liegen keine Informationen vor.

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016

    pH-Minus / pH-Senker

    900105

    (D) Version 6.5

     ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG IATA-DGR

     14.1. UN-Nummer - 14.2. Ordnungsgemäße UN- -

    Versandbezeichnung

    14.3. - Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe - 14.5. Umweltgefahren -

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    - -

    - -

    - -

    - -

    - -

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

    Es liegen keine Informationen vor.

    Weitere Angaben zum Transport

    Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATA-DGR.

    ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

    Zulassungen

    Sonstige EU-Vorschriften

    Zu beachten:

    Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.

    Nationale Vorschriften

    Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung

    Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.

    Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

    ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"

    ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"

    ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"

    ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"

    ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"

    Wassergefährdungsklasse 1

    15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

    Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

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     ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen

    Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.

    Weitere Informationen

    Siehe Produktmerkblatt.

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.

    Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 6.4

    Quellen der wichtigsten Daten

    Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.

    Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.

    Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5

    pH-Minus / pH-Senker

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