pH-Minus Granulat
pH-Minus
pH-Minus-Granulat senkt den pH-Wert des Poolwassers und wird angewendet, wenn der pH-Wert über 7,4 liegt. Mit Hilfe des beigefügten Dosierlöffels ist die Dosierung des Granulats sehr einfach, und der korrekte pH-Wert kann sehr genau eingestellt werden.
Um den pH-Wert um 0,1 zu senken, geben Sie 100 g pro 10 m³ zu.
Verkaufseinheit:
- 6 kg Eimer
- 18 kg Eimer
Dosierhinweise:
- Filtertyp: alle
- Größe: alle
- Wohin: ins Wasser
- Wann: bei Bedarf
Sicherheitsdatenblatt
Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: PH-MINUS / PH-SENKER
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.
VeVA-Code:160509
Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den
Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.
Geltende Bestimmungen:
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)
Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Wassergefährdungsklasse: B
In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin
Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.
Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11
Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21
Abschnitt 16
Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151
Deckblatt erstellt: 12.10.2016
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
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pH-Minus / pH-Senker
900105
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname
Stoffname INDEX-Nr.
EG-Nr.
REACH Registriernr. CAS-Nr.
pH-Minus / pH-Senker 900105
Natriumhydrogensulfat 016-046-00-X
231-665-7 01-2119552465-36-XXXX 7681-38-1
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
PH-Regulator zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug
Telefon +41 41 7662650
Internet www.bayrol.com
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
Tox. Informationszentrum CH:
Telefon 145
DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.
Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre
Antipoison +32 70 245 245
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren Gefahrenkategorien
Eye Dam. 1 H318 Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
GHS05
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Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 P102
P280
P305 + P351 + P338
P308 + P311
P501
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydrogensulfat
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
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pH-Minus / pH-Senker
900105
3.1. Stoffe
CAS-Nr. 7681-38-1
EG-Nr. 231-665-7
INDEX-Nr. 016-046-00-X
REACH Registriernr. 01-2119552465-36-XXXX
3.2. Gemische
nicht anwendbar
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Natriumhydrogensulfat
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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pH-Minus / pH-Senker
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4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren
Gefahr ernster Augenschäden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Schwefeldioxid ( SO2 )
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Staubbildung vermeiden.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reste mit Wasser abspülen.
Chemische Neutralisationsmittel anwenden. Mechanisch aufnehmen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
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7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Lagerung: kühl und trocken.
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 13
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
Es liegen keine Informationen vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Partikelfilter P2
Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.
Handschutz
Schutzhandschuhe
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
Korbbrille
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang
Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
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pH-Minus / pH-Senker
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe
Perlen gelblich
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Geruch
geruchlos
pH-Wert
Siedepunkt / Siedebereich
Schmelzpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck
Relative Dichte Schüttdichte
Dampfdichte Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur
25 °C
Wert ca. 1
nicht bestimmt 315 °C
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
ca. 1400 kg/m3
nicht bestimmt ca. 1080 g/l nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt
Temperatur 20 °C
bei 50 g/l
Methode
Bemerkung
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Wert Temperatur bei Viskosität nicht bestimmt
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Zersetzung erfolgt ab Temperaturen von: ca. 300 °C
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Alkalien (Laugen)
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Schwefeldioxid
Thermische Zersetzung
Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Methode
Bemerkung
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pH-Minus / pH-Senker
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Wert/Bewertung 2140 mg/kg
> 2,4 mg/l (4 h)
geringe Reizwirkung - nicht kennzeichnungspflichtig
Gefahr ernster Augenschäden.
Spezies Ratte
Ratte
Methode
Bemerkung
LD50 Akut Oral LC50 Akut Inhalativ Reizwirkung Haut
Reizwirkung Auge
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Mutagenität
Reproduktions- Toxizität
Karzinogenität
Erfahrungen aus der Praxis
Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen
Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
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pH-Minus / pH-Senker
Subakute Toxizität - Karzinogenität
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Spezies
Wert
Methode
Bewertung
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
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pH-Minus / pH-Senker
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(D) Version 6.5
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer - 14.2. Ordnungsgemäße UN- -
Versandbezeichnung
14.3. - Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe - 14.5. Umweltgefahren -
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
- -
- -
- -
- -
- -
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATA-DGR.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Zulassungen
Sonstige EU-Vorschriften
Zu beachten:
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ZH 1/81 "Merkblatt für gefährliche chemische Stoffe"
ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"
ZH 1/132 "Merkblatt: Hautschutz (M 042)"
ZH 1/175 "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" ZH 1/192 "Augenschutz-Merkblatt"
ZH 1/129 "Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004)"
Wassergefährdungsklasse 1
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Siehe Produktmerkblatt.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 6.4
Quellen der wichtigsten Daten
Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.
Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.
Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 6.5
pH-Minus / pH-Senker
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