Kristall Klar
Anwendungsbereich Feinste Trübstoffe lassen sich üblicherweise nicht herausfiltern. Kristall-Klar sorgt deshalb dafür, dass sich diese Trübstoffe zu größeren Partikeln verbinden und damit das Wasser wieder klarer erscheint.
Vorteile
• Für alle Filterarten, insbesondere auch für Kartuschenfilter, geeignet • Verbessert die Filtrationswirkung sofort • Verringert den Verbrauch an Desinfektions mitteln • Wirkt unabhängig von Wassertemperatur und eingesetzter Pflegemethode
Produktbeschreibung Flüssiger konzentrierter Klareffekt. Inhaltsstoffe: Enthält kationische Polymere.
Zur Vermeidung von Wassertrübung
Anwendungsempfehlung Geben Sie die erforderliche Menge Kristall-Klar einmal wöchentlich unverdünnt bei laufender Umwälzpumpe direkt ins Whirlpoolwasser. Lassen Sie nach der Zugabe die Filterpumpe mindestens zwei Stunden laufen. Sollte das Wasser nach 36 Stunden immer noch trüb sein, handelt es sich um eine organische Verunreinigung. Diese kann nur durch die Anhebung des Chlorwerts mittels Dosierung eines Beutels Wasser-Rein beseitigt werden.
Tipp: Vor Dosierung sollten Sie den pH-Wert mittels SpaTime-Teststreifen überprüfen und, falls erforderlich, auf den korrekten Wert von 7,0 – 7,6 einstellen. Nur dann kann Kristall-Klar optimal wirken.
Sicherheitsdatenblatt
Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
Produktname: SPATIME KRISTALL-KLAR
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.
VeVA-Code:160509
Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den
Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.
Geltende Bestimmungen:
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)
Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Wassergefährdungsklasse: B
In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin
Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.
Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11
Abschnitt 16
Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151
Deckblatt erstellt: 12.10.2016
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
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SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador / KRYSTALLKLAR
414842
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador / KRYSTALLKLAR 414842
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Klareffekt
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug
Telefon +41 41 7662650
Internet www.bayrol.com
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
Tox. Informationszentrum CH:
Telefon 145
DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.
Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre
Antipoison +32 70 245 245
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Zusätzliche Hinweise
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe
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nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
68424-85-1
26062-79-3
REACH CAS-Nr. 68424-85-1
EG-Nr. Bezeichnung
270-325-2 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
--- 2-Propen-1-aminium, N,N-Dimethyl-N-2- propenyl-, Chlorid, Homopolymer
Bezeichnung
[Gew-%]
0,24
< 5
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Acute Tox. 4, H302 / Acute Tox. 4, H312 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquatic Acute 1, H400 M=10 / Aquatic Chronic 1, H410 Aqu. chron. 3, H412
REACH Registriernr.
05-2114132022-72
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wasser
Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid
Sand
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel) aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre.
Lagerklasse Keine Lagerklasse
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
Es liegen keine Informationen vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
dicht schliessende Schutzbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe
flüssig blau
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert Temperatur bei pH-Wert ca. 7 20 °C 100 g/l
Siedepunkt / Siedebereich nicht bestimmt
Geruch
charakteristisch
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Methode potentiometrisch
Bemerkung
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Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck
Relative Dichte Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur Viskosität
Oxidierende Eigenschaften.
bestimmt
bestimmt
bestimmt bestimmt
bestimmt bestimmt
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
nicht
nicht nicht
nicht nicht
bestimmt
bestimmt bestimmt
bestimmt bestimmt
mischbar
bestimmt bestimmt bestimmt
nicht
nicht
nicht
1,02 g/cm3
20 °C
aräometrisch
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Wert nicht
nicht
nicht nicht
nicht nicht
Temperatur
bei
Methode
Bemerkung
Kein Flammpunkt bis 100 °C.
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es liegen keine Informationen vor.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung
Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung LD50 Akut Oral > 10000 mg/kg
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Spezies Ratte
Methode
Methode
Bemerkung
Bewertung
Eliminationsgrad
Analysenmethode
Physiko- chemische Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
Das Produkt kann durch abiotische Prozesse z.B. Adsorption an Belebtschlamm, weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.
30-70 %
OECD 302 B
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
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Verhalten in Kläranlagen
Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
! ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
! Abfallschlüssel Abfallname
16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer - - - 14.2. Ordnungsgemäße UN- - - -
Versandbezeichnung
14.3. - - - Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe - - - 14.5. Umweltgefahren - - -
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATA-DGR.
! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Zulassungen
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! Sonstige EU-Vorschriften
Verordnung (EC) 1272/2008 (CLP), Verordnung (EC) 1907/2006 (REACH), Entscheidung 2000/532/EG (Europäisches Abfallverzeichnis)
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse 1
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Siehe Produktmerkblatt.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 3.8
Quellen der wichtigsten Daten
Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.
Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.
Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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