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Kristall Klar

Kristall Klar

CHF 24.00Preis

Anwendungsbereich Feinste Trübstoffe lassen sich üblicherweise nicht herausfiltern. Kristall-Klar sorgt deshalb dafür, dass sich diese Trübstoffe zu größeren Partikeln verbinden und damit das Wasser wieder klarer erscheint.
Vorteile
•  Für alle Filterarten, insbesondere auch für Kartuschenfilter, geeignet •  Verbessert die Filtrationswirkung sofort •  Verringert den Verbrauch an Desinfektions mitteln •  Wirkt unabhängig von Wassertemperatur und eingesetzter Pflegemethode
Produktbeschreibung Flüssiger konzentrierter Klareffekt. Inhaltsstoffe: Enthält kationische Polymere.
Zur Vermeidung von Wassertrübung
Anwendungsempfehlung Geben Sie die erforderliche Menge Kristall-Klar einmal wöchentlich unverdünnt bei laufender Umwälzpumpe direkt ins Whirlpoolwasser. Lassen Sie nach der Zugabe die Filterpumpe mindestens zwei Stunden laufen. Sollte das Wasser nach 36 Stunden immer noch trüb sein, handelt es sich um eine organische Verunreinigung. Diese kann nur durch die Anhebung des Chlorwerts mittels Dosierung eines Beutels Wasser-Rein beseitigt werden.
Tipp:  Vor Dosierung sollten Sie den pH-Wert mittels SpaTime-Teststreifen überprüfen und, falls erforderlich, auf den korrekten Wert von 7,0 – 7,6 einstellen. Nur dann kann Kristall-Klar optimal wirken.
 

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens

    Produktname: SPATIME KRISTALL-KLAR

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 06.10.2016 (D) Version 3.9

    SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador / KRYSTALLKLAR

    414842

    ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador / KRYSTALLKLAR 414842

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Klareffekt

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Zusätzliche Hinweise

    Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Sicherheitshinweise

    P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

    P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

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     414842

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 06.10.2016 (D) Version 3.9

    SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador / KRYSTALLKLAR

     nicht anwendbar

    3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr.

    68424-85-1

    26062-79-3

    REACH CAS-Nr. 68424-85-1

    EG-Nr. Bezeichnung

    270-325-2 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride

    --- 2-Propen-1-aminium, N,N-Dimethyl-N-2- propenyl-, Chlorid, Homopolymer

    Bezeichnung

    [Gew-%]

    0,24

    < 5

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Acute Tox. 4, H302 / Acute Tox. 4, H312 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquatic Acute 1, H400 M=10 / Aquatic Chronic 1, H410 Aqu. chron. 3, H412

    REACH Registriernr.

    05-2114132022-72

      Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride

     ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

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    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wasser

    Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid

    Sand

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Es liegen keine Informationen vor.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel) aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

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     Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre.

    Lagerklasse Keine Lagerklasse

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

    Es liegen keine Informationen vor.

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    dicht schliessende Schutzbrille

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig blau

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Wert Temperatur bei pH-Wert ca. 7 20 °C 100 g/l

    Siedepunkt / Siedebereich nicht bestimmt

    Geruch

    charakteristisch

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       Methode potentiometrisch

    Bemerkung

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     Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Oxidierende Eigenschaften.

    bestimmt

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt

    Es liegen keine Informationen vor.

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    nicht

    nicht nicht

    nicht nicht

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt

    mischbar

    bestimmt bestimmt bestimmt

    nicht

    nicht

    nicht

    1,02 g/cm3

    20 °C

    aräometrisch

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    SpaTime Kristall-Klar / Clarifiant / Clarificador /

    KRYSTALLKLAR

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     Wert nicht

    nicht

    nicht nicht

    nicht nicht

    Temperatur

    bei

    Methode

    Bemerkung

    Kein Flammpunkt bis 100 °C.

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     ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

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      ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

    Wert/Bewertung LD50 Akut Oral > 10000 mg/kg

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Spezies Ratte

    Methode

    Methode

    Bemerkung

    Bewertung

      Eliminationsgrad

    Analysenmethode

     Physiko- chemische Abbaubarkeit

    Biologische Abbaubarkeit

    Das Produkt kann durch abiotische Prozesse z.B. Adsorption an Belebtschlamm, weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.

    30-70 %

    OECD 302 B

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

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    1907/2006 (REACH)

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     Verhalten in Kläranlagen

    Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.

    ! ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    ! Abfallschlüssel Abfallname

    16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.

    Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG IATA-DGR

    14.1. UN-Nummer - - - 14.2. Ordnungsgemäße UN- - - -

    Versandbezeichnung

    14.3. - - - Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe - - - 14.5. Umweltgefahren - - -

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

    Es liegen keine Informationen vor.

    Weitere Angaben zum Transport

    Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATA-DGR.

    ! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

    Zulassungen

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    1907/2006 (REACH)

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    ! Sonstige EU-Vorschriften

    Verordnung (EC) 1272/2008 (CLP), Verordnung (EC) 1907/2006 (REACH), Entscheidung 2000/532/EG (Europäisches Abfallverzeichnis)

    Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse 1

    15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

    Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in diesem Gemisch wurden nicht durchgeführt.

    ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Empfohlene Verwendung und Beschränkungen

    Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.

    Weitere Informationen

    Siehe Produktmerkblatt.

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.

    Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 3.8

    Quellen der wichtigsten Daten

    Ergebnisse eigener und externer Prüfungen und Untersuchungen. Literaturangaben.

    Toxizitätsstudien, NIOSH-Tox-Daten.

    Gesetzliche Vorschriften und sonstige Regelwerke

    H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

    H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

    H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

    H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

    H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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