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Decalcit Becken 1L

Decalcit Becken 1L

CHF 22.50Preis

Funktion des Produkts:
Decalcit Becken ist ein spezieller saurer Reiniger, der
vorrangig bei der Frühjahrsreinigung des entleerten Beckens
angewendet wird, um Kalkablagerungen an Poolwänden und
-böden zu entfernen.

Produktbeschreibung:
Flüssiges Mehrkomponenten-Reinigungskonzentrat.
Inhaltsstoffe: Enthält Salzsäure, Tenside, Verdicker, Duft- und Hilfsstoffe.

Anwendung:
Decalcit Becken zur Hauptreinigung des entleerten
Beckens in der Verdünnung 1 : 5 bis unverdünnt anwenden.
Lösung mit Bürste oder Schrubber auftragen und ca. 10 bis 15 Min. einwirken lassen. Anschliessend gründlich nachspülen. Bei hartnäckigen Kalkrückständen wiederholen.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: DECALCIT BECKEN

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art 7647-01-0 Hydrogenchlorid 8 Stunden

    Kurzzeit

    [mg/m3] [ppm] Notationen 3 2 SSC 6 4

    Krit. Toxizität OAWKT AN

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwender-Kategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 06.07.2016 (D) Version 1.1

    Decalcit Becken

    413749

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname Decalcit Becken 413749

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Saures Reinigungsmittel.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Met. Corr. 1

    Skin Corr. 1B STOT SE 3 Aquatic Chronic 2

    Gefahrenhinweise

    H290

    H314 H335

    H411

    Gefahrenhinweise

    H290 H314 H335 H411

    Einstufungsverfahren

     2.2. Kennzeichnungselemente

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen.

    Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

     Seite 1/10

     

     überarbeitet

    Decalcit Becken

    413749

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS05 GHS07 GHS09

    Signalwort

    Gefahr

    Gefahrenhinweise

    H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    06.07.2016

    (D) Version 1.1

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

        H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.

    H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P271 P273 P280

    P301 +P330+ P331

    P303 +P361+ P353

    P305 +P351+ P338

    P308 + P311

    P405 P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Salzsäure

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

     ! ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    nicht anwendbar

    3.2. Gemische

    ! Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr.

    68424-85-1

    7647-01-0

    EG-Nr.

    270-325-2

    231-595-7

    Bezeichnung

    Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride

    Salzsäure

    [Gew-%]

    < 1

    < 20

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Acute Tox. 4, H302 / Acute Tox. 4, H312 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquatic Acute 1, H400 M=10 / Aquatic Chronic 1, H410 Skin Corr. 1B, H314 / STOT SE 3, H335

      Seite 2/10

     

     Gefährliche Inhaltsstoffe (fortgesetzt)

    CAS-Nr. EG-Nr.

    REACH

    CAS-Nr. Bezeichnung

    Bezeichnung

    Amin-Gemisch

    [Gew-%]

    < 5

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Decalcit Becken

    06.07.2016 (D) Version 1.1

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Flam. Liq. 3, H226 / Acute Tox. 4, H302 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquat. acut 1, H400 M=10 / Aquat. chron. 1, H410 M=1

    REACH Registriernr.

    05-2114132022-72 01-2119484862-27-XXXX

    413749

       68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride

    7647-01-0 Salzsäure

    Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII

    unter 5 % kationische Tenside Duftstoffe

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

     4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.

    Sofortige ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

    Gefahr ernster Augenschäden.

    Kann die Atmungsorgane reizen.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

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     überarbeitet

    Decalcit Becken

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    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich. Chlorwasserstoff ( HCl )

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    06.07.2016

    (D) Version 1.1

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Für ausreichende Lüftung sorgen.

    Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mit viel Wasser verdünnen.

    Mit Soda oder gelöschtem Kalk neutralisieren. Reinigungsmassnahmen unter Atemschutz durchführen. Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Dämpfe nicht einatmen.

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

        Seite 4/10

     

     ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

    CAS-Nr. Bezeichnung Art

    7647-01-0 Hydrogenchlorid 8 Stunden

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter E-P2 Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter E-P3

    [mg/m3] [ppm] Spitzenb.

    3 2 2(I)

    Bemerkung

    DFG, EU, Y

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Decalcit Becken

    413749

    06.07.2016

    (D) Version 1.1

     Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Behälter dicht geschlossen halten.

    An einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8B

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

      Bei Überschreitung der arbeitsplatzbezogenen Grenzwerte und/oder bei Freisetzung (Staub) ist der angegebene Atemschutz zu verwenden.

    nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    Korbbrille

    EN 166: 2001

     Seite 5/10

     

     Decalcit Becken

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    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig rot

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Geruch

    stechend

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 06.07.2016 (D) Version 1.1

     Wert 1,2

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht anwendbar

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt 1,07 g/cm3 nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 10 g/l

    Methode potentiometrisch

    Bemerkung

     pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verte