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Chlorifix zur Stossdesinfektion 1kg

Chlorifix zur Stossdesinfektion 1kg

CHF 30.00Preis

Schnelllösliches Chlorgranulat mit hohem Aktivchlorgehalt zur Zusatz- und Stossdesinfektion des Schwimmbadeassers.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: CHLORIFIX

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art 7782-50-5 Chlor 8 Stunden

    Kurzzeit

    [mg/m3] [ppm] 1,5 0,5 1,5 0,5

    Notationen

    Krit. Toxizität

    AugeKT HU & OAWKT HU

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: A

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend.

    Verwenderkategorie: Private Verwenderin.

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP); SR 813.12; Registriernummer des Biozidproduktes: CHZB0623

    Dieses Produkt ist ausschließlich für Privatschwimmbäder zugelassen.

    Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 7.4

    Chlorifix

    426

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

     Handelsname

    Stoffname INDEX-Nr.

    EG-Nr.

    REACH Registriernr. CAS-Nr.

    Chlorifix 426

    Troclosennatrium, dihydrat 613-030-01-7

    220-767-7 01-2119489371-33-xxxx 51580-86-0

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Desinfektions- und Oxidationsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Acute Tox. 4

    Eye Irrit. 2

    STOT SE 3 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1

    Gefahrenhinweise

    H302 H319 H335

    H410

    Gefahrenhinweise

    H302 H319 H335

    H410

    Einstufungsverfahren

     2.2. Kennzeichnungselemente

    Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen.

    Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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     überarbeitet

    Chlorifix

    426

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS07 GHS09

    Signalwort

    Achtung

    Gefahrenhinweise

    H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.

    H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    03.08.2016

    (D) Version 7.4

    P101 P102

    P270 P280

    P305 + P351 + P338

    P308 + P311

    P405 P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    Unter Verschluss aufbewahren.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Troclosennatrium, dihydrat

    Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)

    Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

    Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische

    Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

        3.1. Stoffe

    CAS-Nr. 51580-86-0

    EG-Nr. 220-767-7

    INDEX-Nr. 613-030-01-7

    REACH Registriernr. 01-2119489371-33-xxxx

    3.2. Gemische

    nicht anwendbar

    Troclosennatrium, dihydrat

     Seite 2/10

     

     ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Kann die Atmungsorgane reizen.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Viel Wasser Kohlendioxid

    Sand

    Ungeeignete Löschmittel

    Wenig Wasser

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich. Bei Brand kann freigesetzt werden:

    Stickoxide (NOx)

    Kohlenmonoxid (CO)

    Kohlendioxid (CO2) Chlorwasserstoff ( HCl ) Chlor (Cl2)

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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    Chlorifix

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     Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Für ausreichende Lüftung sorgen.

    Staubbildung vermeiden.

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen.

    Zusätzliche Hinweise

    Aktivchlor durch geeignete Mittel (Sulfit, Thiosulfat oder Wasserstoffperoxid) neutralisieren.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang

    Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.

    Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

    Von Säuren, Reduktionsmitteln und organischen Substanzen (z.B. Holz, Papier, Fette) fernhalten. Zutritt von Wasser im Unterschuss vermeiden.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Behälter dicht geschlossen halten. Lagerung: kühl und trocken.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

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    überarbeitet 03.08.2016 (D) Version 7.4

    Chlorifix

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     Sonstige Hinweise

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     Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 13

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Chlorifix

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      ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

    CAS-Nr. Bezeichnung Art

    7782-50-5 Chlor 8 Stunden

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Bei Staubentwicklung Feinstaubmaske tragen.

    Handschutz

    [mg/m3] [ppm] Spitzenb.

    1,5 0,5 1(I)

    Bemerkung

    DFG, EU, Y

     Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    dicht schliessende Schutzbrille

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    Granulat weiss

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Geruch

    leicht nach Chlor

     pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Wert ca. 6,7

    nicht bestimmt 240 - 250 °C nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 10 g/l

    Methode

    Bemerkung

      Seite 5/10

     

      Es liegen keine Informationen vor.

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Wert nicht

    nicht nicht

    nicht

    nicht

    nicht

    nicht

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    Chlorifix

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    Temperatur bei

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    Methode

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    Bemerkung

    ca. 1000

    kg/m3

    nicht bestimmt 250 g/l

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt ca. 8 %

    > 99 %

    25 °C

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

     Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Schüttdichte

    Dampfdichte Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität Wassergehalt Festkörpergehalt

    Oxidierende Eigenschaften.

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt bestimmt bestimmt

     Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.

    10.2. Chemische Stabilität

    Zersetzungstemperatur: 240°C - 250°C

     Seite 6/10

     

     10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Kontakt mit Säuren setzt giftige Gase frei.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Reaktionen mit brennbaren Stoffen. Reaktionen mit Säuren.

    Reaktionen mit Fetten und Ölen. Reaktionen mit Verunreinigungen. Reaktionen mit organischen Stoffen.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Öl

    Säure

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Nitrose Gase Kohlenmonoxid Chlorwasserstoff ( HCl ) Chlor

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung >240 °C

    Weitere Angaben

    Durch Bleichwirkung Fleckenbildung auf Textilien, Folien, Anstrichen etc. Chlorgas zersetzt viele Materialien, wirkt korrosiv auf Metalle.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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      ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

    LD50 Akut Oral Reizwirkung Haut

    Reizwirkung Auge

    Subakute Toxizität - Karzinogenität

    Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität

    Wert/Bewertung ca. 1400 mg/kg

    geringe Reizwirkung - nicht kennzeichnungspflichtig

    reizend

    Spezies Ratte

    Spezies

    Methode

    Bemerkung

     Wert

    Methode

    Bewertung

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

      Seite 7/10

     

     Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Allgemeine Hinweise

    Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Als gefährlichen Abfall entsorgen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

    Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG IATA-DGR

    14.1. UN-Nummer 3077 3077 3077

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Chlorifix

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    03.08.2016

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     Erfahrungen aus der Praxis

    Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Schleimhäute.

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Ökotoxische Wirkungen

    Wert

    Fisch LC50 0,25 - 0,46 mg/l (96 h)

    Daphnie EC50 0,28 mg/l (48 h) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Spezies

    diverse Spezies

    Daphnia magna

    Methode

    Bewertung M = 1

    M = 1

          Seite 8/10

     

     14.2. Ordnungsgemäße UN- Versandbezeichnung

    14.3. Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren

    UMW ELTGE