Calcinex verhindert Kalk- und Metallablagerungen 1L
Funktion des Produkts:
Calcinex® ist ein spezielles Flüssigmittel zur Verhinderung von
unschönen und schwer entfernbaren Kalk- und Metallablagerungen
an Beckenwänden und -böden, vor allem bei sehr hartem Wasser.
Durch die spezielle Rezeptur ist Calcinex® auch in chlor-, brom- oder sauerstoffgepflegten Pools stabil und erhält seine volle Wirksamkeit.
Produktbeschreibung:
Flüssiger Härtestabilisator.
Enthält:
Phosphonbutan, Tricarboxylsäure.
Kompatibel mit allen Desinfektionsmethoden.
Anwendung:
Geben Sie 300ml pro 10m³ Calcinex® unmittelbar nach dem
Befüllen des Pools bei laufender Umwälzpumpe zu.
Lassen Sie Lassen Sie nach der Dosierung die
Umwälzpumpe für mindestens zwei Stunden laufen,
damit sich das Produkt gut im Pool verteilen kann.
Bei Wassertemperaturen über 28° C empfiehlt es sich, die
Zugabemenge um 50% zu erhöhen.
Bei Frischwasserzugabe nach der Rückspülung ist eine
Nachdosierung erforderlich.
Sicherheitsdatenblatt
Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: CALCINEX
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.
VeVA-Code:160509
Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den
Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.
Geltende Bestimmungen:
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)
Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Wassergefährdungsklasse: B
In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin
Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.
Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11
Abschnitt 16
Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151
Deckblatt erstellt: 12.10.2016
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
überarbeitet 27.09.2016 (D) Version 1.1
Calcinex
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! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname Calcinex 410383
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Komplexierungs- und Härtestabilisierungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug
Telefon +41 41 7662650
Internet www.bayrol.com
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
Tox. Informationszentrum CH:
Telefon 145
DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.
Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre
Antipoison +32 70 245 245
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Met. Corr. 1 Eye Irrit. 2
Gefahrenhinweise
H290 H319
Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren
H290 H319
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
GHS07
Signalwort
Achtung
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Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 P102
P280
P305 + P351 + P338
P337 + P313
P501
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr.
37971-36-1 253-733-5
REACH
CAS-Nr. Bezeichnung
37971-36-1 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bezeichnung
Konzent ration
< 50
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Met. korr. 1, H290 / Eye Irrit. 2, H319
REACH Registriernr.
01-2119436643-39-XXXX
2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Löschpulver
Kohlendioxid
Wassersprühstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise
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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Säurebindemittel) aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
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7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Laugen lagern.
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 12
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2
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(D) Version 1.1
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
Es liegen keine Informationen vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
dicht schliessende Schutzbrille
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe
flüssig hellgelb
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Geruch
geruchlos
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
überarbeitet 27.09.2016 (D) Version 1.1
pH-Wert
Siedepunkt
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck
Relative Dichte Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur Viskosität
Wert ca. 1,9
> 100 °C
nicht bestimmt
> 100 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt 1,13 g/cm3 nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmt nicht bestimmt
Temperatur 20 °C
bei 10 g/l
Methode potentiometrisch
DIN 51758
Bemerkung
Wurde unverdünnt bestimmt.
20 °C
aräometrisch
beliebig mischbar
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Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff. Reaktionen mit starken Alkalien.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Alkalien (Laugen) Oxidationsmittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Thermische Zersetzung
Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Subakute Toxizität - Karzinogenität
Wert
Mutagenität Keine Daten verfügbar
Methode
Bewertung
Wert/Bewertung > 2000 mg/kg
> 2000 mg/kg
reizend - Gefahr ernster Augenschäden.
Spezies Ratte
Kaninchen
Spezies
Methode
Bemerkung
LD50 Akut Oral LD50 Akut Dermal Reizwirkung Auge
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Wert Spezies Keine Daten verfügbar
Die Angaben zur Toxizität beziehen sich auf den Basisstoff.
27.09.2016 (D) Version 1.1
Reproduktions- Toxizität
Karzinogenität Allgemeine Bemerkungen
Keine Daten verfügbar
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Methode
Bewertung
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Ökotoxische Wirkungen
Wert
Fisch LC50 3440 mg/l (48 h)
Daphnie EC50 265 g/m3 (24 h) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Eliminationsgrad
Biologische Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
Spezies
Oncorhynchus gorbuscha
Daphnia magna
Analysenmethode
Methode
Methode
Bewertung
Bewertung
schwer biologisch abbaubar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen
Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
Allgemeine Hinweise
Die ökologischen Zahlenangaben beziehen sich auf die unverdünnte 100 %ige Substanz. Die Angaben zur Ökologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
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IATA-DGR
3265
Corrosive liquid, acidic, organic, n.o.s. (2- Phosphonobutane-1,2,4- tricarboxylic acid)
8
III Nein
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN- Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren
3265 3265
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A. G. (2-Phosphonbutan-1,2, 4-Tricarboxy