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Calcinex verhindert Kalk- und Metallablagerungen 1L

Calcinex verhindert Kalk- und Metallablagerungen 1L

CHF 33.00Preis

Funktion des Produkts:
Calcinex® ist ein spezielles Flüssigmittel zur Verhinderung von
unschönen und schwer entfernbaren Kalk- und Metallablagerungen
an Beckenwänden und -böden, vor allem bei sehr hartem Wasser.

Durch die spezielle Rezeptur ist Calcinex® auch in chlor-, brom- oder sauerstoffgepflegten Pools stabil und erhält seine volle Wirksamkeit.

Produktbeschreibung:
Flüssiger Härtestabilisator.

Enthält:
Phosphonbutan, Tricarboxylsäure.
Kompatibel mit allen Desinfektionsmethoden.

Anwendung:
Geben Sie 300ml pro 10m³ Calcinex® unmittelbar nach dem
Befüllen des Pools bei laufender Umwälzpumpe zu.
Lassen Sie Lassen Sie nach der Dosierung die
Umwälzpumpe für mindestens zwei Stunden laufen,
damit sich das Produkt gut im Pool verteilen kann.
Bei Wassertemperaturen über 28° C empfiehlt es sich, die
Zugabemenge um 50% zu erhöhen.
Bei Frischwasserzugabe nach der Rückspülung ist eine
Nachdosierung erforderlich.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: CALCINEX

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Notationen Krit. Toxizität

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Abschnitt 16

    Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

    Deckblatt erstellt: 12.10.2016

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 27.09.2016 (D) Version 1.1

    Calcinex

    410383

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname Calcinex 410383

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Komplexierungs- und Härtestabilisierungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Met. Corr. 1 Eye Irrit. 2

    Gefahrenhinweise

    H290 H319

    Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren

    H290 H319

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Augenreizung.

     2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS07

    Signalwort

    Achtung

      Seite 1/9

     

     Gefahrenhinweise

    H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P280

    P305 + P351 + P338

    P337 + P313

    P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Calcinex

    410383

    27.09.2016

    (D) Version 1.1

      ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    nicht anwendbar

    3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr. EG-Nr.

    37971-36-1 253-733-5

    REACH

    CAS-Nr. Bezeichnung

    37971-36-1 2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Bezeichnung

    Konzent ration

    < 50

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Met. korr. 1, H290 / Eye Irrit. 2, H319

    REACH Registriernr.

    01-2119436643-39-XXXX

     2-Phosphonbutan-1,2,4-Tricarboxylsäure

      Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig mit Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Verschlucken

    Sofort ärztlichen Rat einholen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

     Seite 2/9

     

     überarbeitet

    Calcinex

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    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Löschpulver

    Kohlendioxid

    Wassersprühstrahl

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO)

    Kohlendioxid (CO2)

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    27.09.2016

    (D) Version 1.1

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

      Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Säurebindemittel) aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

      Seite 3/9

     

     7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Laugen lagern.

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    An einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 12

    7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Calcinex

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    27.09.2016

    (D) Version 1.1

     ! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

     ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

    Es liegen keine Informationen vor.

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    dicht schliessende Schutzbrille

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     Calcinex

    410383

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig hellgelb

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Geruch

    geruchlos

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 27.09.2016 (D) Version 1.1

      pH-Wert

    Siedepunkt

    Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Wert ca. 1,9

    > 100 °C

    nicht bestimmt

    > 100 °C

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt 1,13 g/cm3 nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 10 g/l

    Methode potentiometrisch

    DIN 51758

    Bemerkung

    Wurde unverdünnt bestimmt.

    20 °C

    aräometrisch

    beliebig mischbar

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Calcinex

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    27.09.2016

    (D) Version 1.1

     Oxidierende Eigenschaften.

    Es liegen keine Informationen vor.

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff. Reaktionen mit starken Alkalien.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Alkalien (Laugen) Oxidationsmittel

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

    Thermische Zersetzung

     Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

     Subakute Toxizität - Karzinogenität

    Wert

    Mutagenität Keine Daten verfügbar

    Methode

    Bewertung

    Wert/Bewertung > 2000 mg/kg

    > 2000 mg/kg

    reizend - Gefahr ernster Augenschäden.

    Spezies Ratte

    Kaninchen

    Spezies

    Methode

    Bemerkung

     LD50 Akut Oral LD50 Akut Dermal Reizwirkung Auge

      Seite 6/9

     

     überarbeitet

    Calcinex

    410383

    Wert Spezies Keine Daten verfügbar

    Die Angaben zur Toxizität beziehen sich auf den Basisstoff.

    27.09.2016 (D) Version 1.1

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität Allgemeine Bemerkungen

    Keine Daten verfügbar

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

     Methode

    Bewertung

      ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Ökotoxische Wirkungen

    Wert

    Fisch LC50 3440 mg/l (48 h)

    Daphnie EC50 265 g/m3 (24 h) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Eliminationsgrad

    Biologische Abbaubarkeit

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    Spezies

    Oncorhynchus gorbuscha

    Daphnia magna

    Analysenmethode

    Methode

    Methode

    Bewertung

    Bewertung

    schwer biologisch abbaubar

      12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Verhalten in Kläranlagen

    Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.

    Allgemeine Hinweise

    Die ökologischen Zahlenangaben beziehen sich auf die unverdünnte 100 %ige Substanz. Die Angaben zur Ökologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Als gefährlichen Abfall entsorgen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.

    Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

      Seite 7/9

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Calcinex

    410383

    27.09.2016

    (D) Version 1.1

    IATA-DGR

    3265

    Corrosive liquid, acidic, organic, n.o.s. (2- Phosphonobutane-1,2,4- tricarboxylic acid)

    8

    III Nein

     Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

     ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG

     14.1. UN-Nummer

    14.2. Ordnungsgemäße UN- Versandbezeichnung

    14.3. Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren

    3265 3265

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A. G. (2-Phosphonbutan-1,2, 4-Tricarboxy