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Blue Pearl Oxygen Granulat

Blue Pearl Oxygen Granulat

CHF 48.00Preis

Desinfektionsmittel für Whirlpool.
Schnelllöslich, zur Stoss- und Dauerbehandlung sowie für jedes Wasser geeignet.
1kg

  • Sicherheitsdatenblatt

    Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

    Druckdatum: 23.06.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 23.06.2015

    Seite: 1/7

                  ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

    • 1.1 Produktidentifikator

    • Handelsname: Blue Peral Oxygen

    • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. • Verwendung des Stoffes / des Gemisches

    Wasseraufbereitung

    Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte

    Produktart 2: Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesen sowie andere Biozid-Produkte

    • 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    • Hersteller/Lieferant:

    Deutschland:

    Chemoform AG

    Heinrich-Otto-Straße 28, D-73240 Wendlingen

    Tel. +49 7024 4048-0, Fax. +49 7024 4048-2800, E-Mail. info@chemoform.com

    Schweiz:

    Chemia Brugg AG, Aarauer Strasse 51, CH-5200 Brugg Tel. +41 56 4606260

    • Auskunftgebender Bereich: datenblatt@chemoform.com

    • 1.4 Notrufnummer: Tox Info Suisse, Tel: 145

                         ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    • 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    GHS05 Ätzwirkung

    Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    GHS07

    AcuteTox.4 H302GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.

    • Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend

        R34:

    R22: R52:

    Verursacht Verätzungen.

    Xn; Gesundheitsschädlich

    Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Schädlich für Wasserorganismen.

      • 2.2 Kennzeichnungselemente

    • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

    (Fortsetzung auf Seite 2)

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    Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

    Druckdatum: 23.06.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 23.06.2015

    Handelsname: Delphin 3000 Granulat

    Seite: 2/7

                        • Gefahrenpiktogramme

    GHS05 GHS07

    • Signalwort Gefahr

    • Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat)

    • Gefahrenhinweise

    H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

    H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    (Fortsetzung von Seite 1)

      • Sicherheitshinweise

    P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

    P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

    P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort

    ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

    P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell

    vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    P405 Unter Verschluss aufbewahren.

    P501 Inhalt/Behälter gemäß örtlicher / regionaler / nationaler / internationaler Vorschriften der Entsorgung

    zuführen.

    • 2.3 Sonstige Gefahren

    • Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung • PBT: Nicht anwendbar.

    • vPvB: Nicht anwendbar.

                         ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

    • 3.1 Stoffe

    • CAS-Nr. Bezeichnung

    70693-62-8 Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat) • Identifikationsnummer(n)

    • EG-Nummer: 274-778-7

    • SVHC

    • Biozidwirkstoffe

    70693-62-8 Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat): 1000 mg/g

                          ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen • Allgemeine Hinweise:

    Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.

    Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

    Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.

    • Nach Einatmen:

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Sofort Arzt hinzuziehen.

    Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

    • Nach Hautkontakt:

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

    • Nach Augenkontakt:

    Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

    • Nach Verschlucken:

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden.

    (Fortsetzung auf Seite 3)

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    Druckdatum: 23.06.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 23.06.2015

    Seite: 3/7

        Handelsname: Delphin 3000 Granulat

                    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Sofort Arzt aufsuchen.

    Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.

    • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    (Fortsetzung von Seite 2)

                         ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    • 5.1 Löschmittel

    • Geeignete Löschmittel: Wasser

    • Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl

    • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

    Schwefeldioxid (SO2)

    • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung • Besondere Schutzausrüstung:

    Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

    Vollschutzanzug tragen. • Weitere Angaben

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

                         ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    • 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen.

    Staubbildung vermeiden.

    Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

    • 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

    Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    • 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit viel Wasser verdünnen.

    Neutralisationsmittel anwenden.

    Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen.

    • 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

    Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

                         ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    • 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten.

    Restmengen nicht in die Aufbewahrungsgefäße zurückgeben. Gute Entstaubung.

    • Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

    • 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

    • Lagerung:

    • Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.

    • Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von brennbaren Stoffen lagern.

    • Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Verunreinigungen schützen.

    Behälter dicht geschlossen halten.

    (Fortsetzung auf Seite 4)

    CH

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    Druckdatum: 23.06.2015

    Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

    Versionsnummer 11

    überarbeitet am: 23.06.2015

    (Fortsetzung von Seite 3)

    Handelsname: Delphin 3000 Granulat

    Seite: 4/7

                • 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

                         • Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.

    • 8.1 Zu überwachende Parameter

    • Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt. • Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

    • 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition • Persönliche Schutzausrüstung:

    • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

    Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    • Handschutz: Schutzhandschuhe

    Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.

    Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

    Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Hautschutzsalben bieten keinen ausreichenden Schutzgegen diesen Stoff.

    • Handschuhmaterial

    Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

    Nachfolgende Daten gelten für wässrige, gesättigte Lösungen des Stoffes:

    Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit ≥8 Stunden):

    Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden)

    Polychloropren - CR (0,5 mm)

    Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)

    Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)

    Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)

    Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)

    • Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

    Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

    Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 °C und dauerhaftem Kontakt.

    Erhöhte Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eine Verminderung der effektiven Schichtstärke durch Dehnung können zu einer erheblichen Verringerung der Durchbruchzeit führen.

    Im Zweifelsfall Hersteller ansprechen.

    Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit.

    Die Daten gelten nur für den Reinstoff.

    Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.

     • Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Butylkautschuk

    • Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:

    Handschuhe aus Leder

    Handschuhe aus dickem Stoff

    • Augenschutz:

    Gesichtsschutz

    Dichtschließende Schutzbrille

    • Körperschutz: Undurchlässige Schutzkleidung

     CH

    (Fortsetzung auf Seite 5)

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    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

     

    Druckdatum: 23.06.2015

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    Versionsnummer 11

    überarbeitet am: 23.06.2015

    (Fortsetzung von Seite 4)

    Seite: 5/7

        Handelsname: Delphin 3000 Granulat

                     ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    • 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften • Allgemeine Angaben

    • Aussehen:

    Form:

    Farbe: • Geruch:

    • pH-Wert (10 g/l) bei 20 °C:

    • Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:

    • Flammpunkt:

    • Entzündlichkeit (fest, gasförmig): • Zündtemperatur:

    Zersetzungstemperatur:

    • Explosionsgefahr:

    • Dichte:

    • Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 °C:

    • Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) bei 20 °C:

    • Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: VOC (EU)

    VOCV (CH)

    Festkörpergehalt:

    • 9.2 Sonstige Angaben

    Pulver

    Farblos Charakteristisch

    2,3

    Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.

    Nicht anwendbar.

    Der Stoff ist nicht entzündlich.

    > 70 °C

    Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.

    364 g/l

    < 0,3 log POW

    0,0 % 0,00 % 0,00 %

    100,0 %

    Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

                         ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

    • 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 10.2 Chemische Stabilität

    • Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Zersetzt sich vor dem Schmelzen.

    • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit Alkalien und Metallen. Reaktionen mit Säuren.

    Reaktionen mit feuchter Luft.

    • 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeloxide (SOx)

                         ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

    • 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen • Akute Toxizität

    • Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

    70693-62-8 Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat)

    Oral LD50 500 mg/kg (rat)

    Dermal LD50 2000 mg/kg (rabbit)

    Inhalativ LC50 1,85 mg/l (rat)

    • Primäre Reizwirkung:

    • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.

    • Schwere Augenschädigung/-reizung Starke Ätzwirkung.

    • Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

     (Fortsetzung auf Seite 6)

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    Druckdatum: 23.06.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 23.06.2015

    Seite: 6/7

        Handelsname: Delphin 3000 Granulat

                    (Fortsetzung von Seite 5)

    • Zusätzliche toxikologische Hinweise:

    Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.

    Reproduktionstoxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    Keimzell-Mutagenität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    Karzinogenität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    STOT SE: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    STOT RE: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    Aspirationsgefahr: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

                         ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

    • 12.1 Toxizität

    • Aquatische Toxizität:

    70693-62-8 Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat)

    EC50 > 1 mg/l (Scenedesmus capricornutum)

    LC50 53 mg/l (Danio rerio (Zebrabärbling))

    • 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

    • Weitere ökologische Hinweise:

    • Allgemeine Hinweise:

    Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

    Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.

    • 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    • PBT: Nicht anwendbar.

    • vPvB: Nicht anwendbar.

    • 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

                          ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    • 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung • Empfehlung:

    Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.

    • Ungereinigte Verpackungen:

    • Empfehlung:

    Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.

    Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

    • Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

                         ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    • 14.1 UN-Nummer

    • ADR, IMDG, IATA

    • 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

    • ADR

    • IMDG, IATA

    • 14.3 Transportgefahrenklassen

    • ADR, IMDG, IATA

    UN3260

    3260 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FESTER STOFF N.A.G. (Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat)) CORROSIVE SOLID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (pentapotassium bis(peroxymonosulphate)bis(sulphate))

    (Fortsetzung auf Seite 7)

     • Klasse

    8 Ätzende Stoffe

    CH

        41.0

     

    Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

    Druckdatum: 23.06.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 23.06.2015

    Handelsname: Delphin 3000 Granulat

    Seite: 7/7

                        • Gefahrzettel

    • 14.4 Verpackungsgruppe

    • ADR, IMDG, IATA

    • 14.5 Umweltgefahren:

    • Marine pollutant:

    • 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender • Kemler-Zahl:

    • EMS-Nummer:

    • Segregation groups

    • 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des

    MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code • Transport/weitere Angaben:

    • ADR

    • Freigestellte Mengen (EQ): • Begrenzte Menge (LQ)

    • Freigestellte Mengen (EQ)

    • Beförderungskategorie

    • Tunnelbeschränkungscode

    • IMDG

    • Limited quantities (LQ)

    • Excepted quantities (EQ)

    • UN "Model Regulation":

    8 II

    Nein

    Achtung: Ätzende Stoffe 80

    F-A,S-B

    Acids

    Nicht anwendbar.

    E2

    1 kg

    Code: E2

    Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 g Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 g 2

    E

    1 kg

    Code: E2

    Maximum net quantity per inner packaging: 30 g

    Maximum net quantity per outer packaging: 500 g

    UN3260, ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FESTER STOFF N.A.G. (Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)- bis(sulfat)), 8, II

    (Fortsetzung von Seite 6)

                           ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    • 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

    • Nationale Vorschriften:

    • Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:

    Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.

    • 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

        *

                     ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

    Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

    • Abkürzungen und Akronyme:

    RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)

    ICAO: International Civil Aviation Organisation

    ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

    IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

    IATA: International Air Transport Association

    GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals

    EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

    CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)

    VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweis (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)

    VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)

    LC50: Lethal concentration, 50 percent

    LD50: Lethal dose, 50 percent

    Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4

    Skin Corr. 1B: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1B

    • * Daten gegenüber der Vorversion geändert

    CH

        41.0

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