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Adisan Rand- und Folienreiniger 1kg

Adisan Rand- und Folienreiniger 1kg

CHF 20.00Preis

Hocheffektives Granulat zur Reinigung von Pools.
Besonders geeignet für Folien und Polyesterbecken sowie Poolabdeckungen und -überdachungen.

Anwendung:
Adisan auf die angefeuchteten Flächen aufstreuen, das Becken mit einem Schrubber reinigen und gründlich nachspülen.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: ADISAN SL

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. 7664-38-2

    67-63-0

    CAS-Nr. 67-63-0

    Bezeichnung Phosphorsäure

    2-Propanol

    Arbeitsstoffe Propan-2-ol

    Art [mg/m3] 8 Stunden 1

    [ppm]

    200 400

    Notationen SSC

    B SSC

    Krit. Toxizität

    OAW, Auge & Haut, LungeKT AN

    Auge & OAW, ZNS, LeberKT AN

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    Kurzzeit

    8 Stunden 500

    Kurzzeit

    Biologischer Parameter Aceton

    Aceton

    1000

    BAT- Wert 25 mg/l (0,4 mmol/l) 25 mg/l (0,4 mmol/l)

    Untersuchungs- Probennahme- Bemerkungen material zeitpunkt

    Ub

    Bb

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21

    VOC-Gehalt 5%. Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), SR 814.018

    Abschnitt 16 Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151 Deckblatt erstellt: 12.10.2016

    2

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 10.10.2016 (D) Version 2.1

    Adisan SL

    413803

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname Adisan SL 413803

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Saures Reinigungsmittel.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Flam. Liq. 3 Met. Corr. 1 Skin Corr. 1B

    Gefahrenhinweise

    H226 H290

    H314

    Gefahrenhinweise

    H226 H290 H314

    Einstufungsverfahren

     Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS02 GHS05

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     Signalwort

    Gefahr

    Gefahrenhinweise

    H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P210

    P280

    P301 +P330+ P331

    P303 +P361+ P353

    P305 +P351+ P338

    P308 + P311

    P405 P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Adisan SL

    413803

    10.10.2016

    (D) Version 2.1

     Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Phosphorsäure

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

     ! ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    nicht anwendbar

    3.2. Gemische

    ! Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr. EG-Nr.

    67-63-0 200-661-7

    7664-38-2 231-633-2 68424-85-1 270-325-2

    68551-13-3 Polymer REACH

    CAS-Nr. Bezeichnung

    Bezeichnung [Gew-%]

    Propan-2-ol 5

    Phosphorsäure 30 Quaternäre Ammoniumverbindungen, <1 Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride

    Alkohole, C12-15, ethoxyliert, propoxyliert < 2,5

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Flam. Liq. 2, H225 / Eye Irrit. 2, H319 / STOT SE 3, H336

    Skin Corr. 1B, H314

    Acute Tox. 4, H302 / Acute Tox. 4, H312 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquatic Acute 1, H400 M=10 / Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Acute 1, H400 M=1

    REACH Registriernr.

      67-63-0 Propan-2-ol 01-2119457558-25-XXXX 68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, 05-2114132022-72

    Chloride

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 10.10.2016 (D) Version 2.1

    Adisan SL

    413803

    Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII

    LIMONENE (CAS 5989-27-5) unter 5 % kationische Tenside unter 5 % nichtionische Tenside Duftstoffe

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

    Gefahr ernster Augenschäden.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Geeignete Löschmittel

    Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Es liegen keine Informationen vor.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

        Seite 3/9

     

     Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mit Soda oder gelöschtem Kalk neutralisieren. Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Das Produkt ist nicht brennbar.

    Keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8A

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 10.10.2016 (D) Version 2.1

    Adisan SL

    413803

     Sonstige Hinweise

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     Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)

    CAS-Nr. Bezeichnung Art

    [mg/m3] [ppm]

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Adisan SL

    413803

    10.10.2016

    (D) Version 2.1

     7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

     ! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    ! Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

    CAS-Nr. Bezeichnung

    67-63-0 Propan-2-ol 7664-38-2 Orthophosphorsäure

    Art

    8 Stunden 8 Stunden

    [mg/m3] [ppm]

    Spitzenb.

     500 200 2(II) 2 E 2(I)

    Bemerkung

    DFG, Y

    DFG, EU, AGS, Y

    Bemerkung

     7664-38-2 Phosphorsäure 8 Stunden 1 Kurzzeit 2

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    Korbbrille

    EN 166: 2001

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig rot

    Geruchsschwelle

    nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

    Geruch

    süßlich

     pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Wert 2

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    43 °C

    Temperatur 20 °C

    bei 10 g/l

    Methode potentiometrisch

    DIN EN 22719 / ISO 2719

    Bemerkung

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      Wert nicht

    nicht nicht

    nicht nicht

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    Adisan SL

    413803

    Temperatur bei

    10.10.2016

    Methode

    (D) Version 2.1

    Bemerkung

    bestimmt bestimmt bestimmt

    nicht

    nicht

    nicht

    1,17 g/cm3

    20 °C

    aräometrisch

    nicht

    nicht nicht

    nicht nicht

    vor.

    vor.

    vor.

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt

    beliebig mischbar

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

     Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Oxidierende Eigenschaften.

    Es liegen keine Informationen

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen

    9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen

    bestimmt

    bestimmt bestimmt

    bestimmt bestimmt

     ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung. Reaktionen mit Alkalien (Laugen).

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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    Adisan SL

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    10.10.2016

    (D) Version 2.1

     10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

    Säure

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    keine

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

     LD50 Akut Oral Reizwirkung Haut Reizwirkung Auge

    Subakute Toxizität - Karzinogenität

    Wert/Bewertung > 2000 mg/kg

    ätzend

    Gefahr ernster Augenschäden.

    Spezies Ratte

    Spezies

    Methode

    Bemerkung

     Wert

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Methode

    Bewertung

     Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität

    Erfahrungen aus der Praxis

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

     ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Eliminationsgrad Biologische > 90 %

    Analysenmethode

    Methode

    Bewertung

     Abbaubarkeit

    Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

     Seite 7/9

     

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    10.10.2016

    (D) Version 2.1

     Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Verhalten in Kläranlagen

    Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung für das Produkt

    Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.

    Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.

     Empfehlung für die Verpackung

    Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

    Empfohlenes Reinigungsmittel

    Wasser

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    ADR/RID IMDG

    IATA-DGR

    1805

    Phosphoric acid, solution

    8

    III Nein

      14.1. UN-Nummer 1805

    14.2. Ordnungsgemäße UN- PHOSPHORSÄURE,

    Versandbezeichnung LÖSUNG 14.3. 8

    Transportgefahrenklassen

    14.4. Verpackungsgruppe III 14.5. Umweltgefahren Nein

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Es liegen keine Informationen vor.

    1805

    PHOSPHORIC ACID SOLUTION

    8

    III Nein

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

    Es liegen keine Informationen vor.

    Landtransport ADR/RID (GGVSEB)

    Gefahrzettel 8 Tunnelbeschränkungscode E Klassifizierungscode C1

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

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    Adisan SL

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     ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

    Sonstige EU-Vorschriften

    Zu beachten:

    Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdun