Adisan Rand- und Folienreiniger 1kg
Hocheffektives Granulat zur Reinigung von Pools.
Besonders geeignet für Folien und Polyesterbecken sowie Poolabdeckungen und -überdachungen.
Anwendung:
Adisan auf die angefeuchteten Flächen aufstreuen, das Becken mit einem Schrubber reinigen und gründlich nachspülen.
Sicherheitsdatenblatt
Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: ADISAN SL
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr. 7664-38-2
67-63-0
CAS-Nr. 67-63-0
Bezeichnung Phosphorsäure
2-Propanol
Arbeitsstoffe Propan-2-ol
Art [mg/m3] 8 Stunden 1
[ppm]
200 400
Notationen SSC
B SSC
Krit. Toxizität
OAW, Auge & Haut, LungeKT AN
Auge & OAW, ZNS, LeberKT AN
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Kurzzeit
8 Stunden 500
Kurzzeit
Biologischer Parameter Aceton
Aceton
1000
BAT- Wert 25 mg/l (0,4 mmol/l) 25 mg/l (0,4 mmol/l)
Untersuchungs- Probennahme- Bemerkungen material zeitpunkt
Ub
Bb
Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.
VeVA-Code:160509
Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den
Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.
Geltende Bestimmungen:
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)
Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Wassergefährdungsklasse: B
In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin
Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.
Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1
Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11
Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21
VOC-Gehalt 5%. Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), SR 814.018
Abschnitt 16 Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151 Deckblatt erstellt: 12.10.2016
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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
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Adisan SL
413803
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname Adisan SL 413803
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Saures Reinigungsmittel.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Auskunftgebender Bereich
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug
Telefon +41 41 7662650
Internet www.bayrol.com
E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de
Tox. Informationszentrum CH:
Telefon 145
DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.
Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre
Antipoison +32 70 245 245
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Flam. Liq. 3 Met. Corr. 1 Skin Corr. 1B
Gefahrenhinweise
H226 H290
H314
Gefahrenhinweise
H226 H290 H314
Einstufungsverfahren
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
GHS02 GHS05
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Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 P102
P210
P280
P301 +P330+ P331
P303 +P361+ P353
P305 +P351+ P338
P308 + P311
P405 P501
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
überarbeitet
Adisan SL
413803
10.10.2016
(D) Version 2.1
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
! ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische
! Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr.
67-63-0 200-661-7
7664-38-2 231-633-2 68424-85-1 270-325-2
68551-13-3 Polymer REACH
CAS-Nr. Bezeichnung
Bezeichnung [Gew-%]
Propan-2-ol 5
Phosphorsäure 30 Quaternäre Ammoniumverbindungen, <1 Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Alkohole, C12-15, ethoxyliert, propoxyliert < 2,5
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Flam. Liq. 2, H225 / Eye Irrit. 2, H319 / STOT SE 3, H336
Skin Corr. 1B, H314
Acute Tox. 4, H302 / Acute Tox. 4, H312 / Skin Corr. 1B, H314 / Aquatic Acute 1, H400 M=10 / Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Acute 1, H400 M=1
REACH Registriernr.
67-63-0 Propan-2-ol 01-2119457558-25-XXXX 68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, 05-2114132022-72
Chloride
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Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII
LIMONENE (CAS 5989-27-5) unter 5 % kationische Tenside unter 5 % nichtionische Tenside Duftstoffe
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren
Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.
Gefahr ernster Augenschäden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.
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Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit Soda oder gelöschtem Kalk neutralisieren. Reste mit Wasser abspülen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8A
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Sonstige Hinweise
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Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)
CAS-Nr. Bezeichnung Art
[mg/m3] [ppm]
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(D) Version 2.1
7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2
! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
! Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung
67-63-0 Propan-2-ol 7664-38-2 Orthophosphorsäure
Art
8 Stunden 8 Stunden
[mg/m3] [ppm]
Spitzenb.
500 200 2(II) 2 E 2(I)
Bemerkung
DFG, Y
DFG, EU, AGS, Y
Bemerkung
7664-38-2 Phosphorsäure 8 Stunden 1 Kurzzeit 2
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Chemikalienbeständige Handschuhe
Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke
Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke
Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten
Augenschutz
Korbbrille
EN 166: 2001
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe
flüssig rot
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Geruch
süßlich
pH-Wert
Siedepunkt / Siedebereich
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Flammpunkt
Wert 2
nicht bestimmt nicht bestimmt
43 °C
Temperatur 20 °C
bei 10 g/l
Methode potentiometrisch
DIN EN 22719 / ISO 2719
Bemerkung
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Wert nicht
nicht nicht
nicht nicht
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Adisan SL
413803
Temperatur bei
10.10.2016
Methode
(D) Version 2.1
Bemerkung
bestimmt bestimmt bestimmt
nicht
nicht
nicht
1,17 g/cm3
20 °C
aräometrisch
nicht
nicht nicht
nicht nicht
vor.
vor.
vor.
bestimmt
bestimmt bestimmt
bestimmt bestimmt
beliebig mischbar
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Verdampfungsgeschwindi gkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemper atur
Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck
Relative Dichte Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur Viskosität
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen
bestimmt
bestimmt bestimmt
bestimmt bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung. Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
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10.10.2016
(D) Version 2.1
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Säure
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
keine
Thermische Zersetzung
Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
LD50 Akut Oral Reizwirkung Haut Reizwirkung Auge
Subakute Toxizität - Karzinogenität
Wert/Bewertung > 2000 mg/kg
ätzend
Gefahr ernster Augenschäden.
Spezies Ratte
Spezies
Methode
Bemerkung
Wert
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Methode
Bewertung
Mutagenität
Reproduktions- Toxizität
Karzinogenität
Erfahrungen aus der Praxis
Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Eliminationsgrad Biologische > 90 %
Analysenmethode
Methode
Bewertung
Abbaubarkeit
Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
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Adisan SL
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10.10.2016
(D) Version 2.1
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen
Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Empfehlung für die Verpackung
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG
IATA-DGR
1805
Phosphoric acid, solution
8
III Nein
14.1. UN-Nummer 1805
14.2. Ordnungsgemäße UN- PHOSPHORSÄURE,
Versandbezeichnung LÖSUNG 14.3. 8
Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe III 14.5. Umweltgefahren Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
1805
PHOSPHORIC ACID SOLUTION
8
III Nein
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 8 Tunnelbeschränkungscode E Klassifizierungscode C1
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1907/2006 (REACH)
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Adisan SL
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Sonstige EU-Vorschriften
Zu beachten:
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdun