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Adilon B Schmutz- und Fettlösend 10kg

Adilon B Schmutz- und Fettlösend 10kg

CHF 95.00Preis

Funktion des Produktes:
Adilon B ist ein alkalischer, phosphatfreier Unterhaltsreiniger
für alkalibeständige Materialien in Sanitär- und Badeeinrichtungen aller Art sowie Gemeinschaftsräumen.

Schnelle und gründliche Entfernung von fettigen Verunreinigungen, Russ, Kalkseife, Kosmetika und allgemeinem Schmutz.

Produktbeschreibung:
Konzentrierte alkalische Flüssigkeit.

Inhaltsstoffe:
Natriumhydroxid, Alkohole, anionische Tenside (<5%), Duftstoffe.
Tenside biologisch abbaubar gem. Verordnung (EG) 648/2044.
UN zertifizierte Verpackung.

Dosierung/Anwendung:
Tragen Sie Adilon B je nach Verschmutzungsgrad in einer Verdünnung von 1:50 bis 1:10 (0,2 bis 1L auf 10L Wasser) auf die zu reinigenden Flächen und lassen es ca. 10 min. einwirken.

  • Sicherheitsdatenblatt

     Deckblatt zum Sicherheitsdatenblatt

    überarbeitet am 12.10.2016 /ersetzt Version vom -.-.-

    Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens Produktname: ADILON B

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung

    Keine Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt

    Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

    8.1 Zu überwachende Parameter (SUVA):

    Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

    CAS-Nr. Bezeichnung 1310-73-2 Natriumhydroxid

    111-76-2 2-Butoxyethanol 64-17-5 Ethanol

    CAS-Nr. Arbeitsstoffe 111-76-2 2-Butoxyethanol

    Art

    8 Stunden Kurzzeit

    8 Stunden Kurzzeit

    8 Stunden Kurzzeit

    Biologischer Parameter

    Butoxyessigsäure

    Gesamt- Butoxyessigsäure

    [mg/m3] 2e

    2e

    49

    [ppm] Notationen SSC

    Krit. Toxizität

    Haut, OAWKT & AugeKT

    Auge, OAWKT AN OAW, FormalKT HU

    Bemerkungen N

    N

    Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung

    10 H B SSC 98 20

    960

    1920 1000

    BAT-Wert

    100 mg/l (756,7 μmol/l)

    200 mg/l (1513,4μmol/l)

    Untersuchungs- Probennahme- material zeitpunkt

    U c, b U c

    Entsorgung Produkt: Das Produkt, Restmengen und ungereinigte Verpackungen müssen als Sonderabfall entsorgt werden und einem anerkannten Entsorgungsunternehmen mitgegeben werden.

    VeVA-Code:160509

    Entsorgung Verpackung: Gereinigte und vollständig entleerte Verpackungen können über den

    Hauskehricht entsorgt werden. Verunreinigte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen.

    Geltende Bestimmungen:

    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610)

    Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen; SR 814.610.1

    Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

    Wassergefährdungsklasse: B

    In diesem Produkt enthaltene besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV): nicht zutreffend Verwenderkategorie: Private Verwenderin

    Verordnung des EVD vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) SR 822.111.52.

    Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) SR 822.115 und Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2

    Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1

    Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV); SR 813.11

    Verordnung des EDI vom 28. Juni 2005 über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen; SR 813.131.21

    VOC-Gehalt 12%. Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV), SR 814.018

    Abschnitt 16 Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe": http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151 Deckblatt erstellt: 12.10.2016

    500 SSC

     

     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 13.10.2016 (D) Version 2.0

    Adilon B

    413056

    ! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

    Handelsname Adilon B 413056

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)

    Alkalischer Reiniger

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

     Hersteller / Lieferant

    Auskunftgebender Bereich

    1.4. Notrufnummer Notfallauskunft

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG Untermüli 7, CH-6304 Zug

    Telefon +41 41 7662650

    Internet www.bayrol.com

    E-Mail (sachkundige Person): ASchwarzenboeck@bayrol.de

    Tox. Informationszentrum CH:

    Telefon 145

    DE: Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum), Telefon +49 (0) 89 19240; AT: VIZ d.

    Gesundheit, Telefon +43 1 406 43 43; BE: Centre

    Antipoison +32 70 245 245

     2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

    Flam. Liq. 3 Met. Corr. 1 Skin Corr. 1B

    Gefahrenhinweise

    H226 H290

    H314

    Gefahrenhinweise

    H226 H290 H314

    Einstufungsverfahren

     Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    GHS02 GHS05

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     Signalwort

    Gefahr

    Gefahrenhinweise

    H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    Sicherheitshinweise

    P101 P102

    P210

    P280

    P301 +P330+ P331

    P303 +P361+ P353

    P305 +P351+ P338

    P308 + P311

    P405 P501

    Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

    Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

    BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.

    Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

    Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

    Natriumhydroxid

    2.3. Sonstige Gefahren

    Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

    Adilon B

    413056

    13.10.2016

    (D) Version 2.0

      nicht anwendbar

    3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe

    CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung

    64-17-5 200-578-6 Ethanol

    111-76-2 203-905-0 2-Butoxy-ethanol

    1310-73-2 215-185-5 Natriumhydroxid REACH

    CAS-Nr. Bezeichnung

    [Gew-%] Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

    5 Flam. Liq. 2, H225

    7 Acute Tox. 4, H332 / Acute Tox. 4, H312 /

    Acute Tox. 4, H302 / Eye Irrit. 2, H319 / Skin

    Irrit. 2, H315

    < 5 Skin Corr. 1A, H314

    REACH Registriernr.

      64-17-5 Ethanol 01-2119457610-43-XXXX 111-76-2 2-Butoxy-ethanol 01-2119475108-36-XXXX 1310-73-2 Natriumhydroxid 01-2119457892-27-XXXX

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 13.10.2016 (D) Version 2.0

    Adilon B

    413056

    Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII

    LIMONENE (CAS 5989-27-5) unter 5 % anionische Tenside Duftstoffe

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Allgemeine Hinweise

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

    Selbstschutz des Ersthelfers.

    Nach Einatmen

    Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Hautkontakt

    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Nach Augenkontakt

    Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

    Sofort Arzt hinzuziehen.

    Nach Verschlucken

    Kein Erbrechen einleiten.

    Ärztlicher Behandlung zuführen.

    Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

    Gefahr ernster Augenschäden.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

    Symptomatisch behandeln.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wasser

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Es liegen keine Informationen vor.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen.

    Sonstige Hinweise

    Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

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     Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.

    1907/2006 (REACH)

    überarbeitet 13.10.2016 (D) Version 2.0

    Adilon B

    413056

    Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal

    Persönliche Schutzkleidung verwenden.

    Zündquellen fernhalten.

    Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Mit viel Wasser verdünnen. Reste mit Wasser abspülen.

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Notrufnummer: siehe Abschnitt 1

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Bei sachgemässer Verwendung keine besonderen Massnahmen erforderlich.

    Allgemeine Schutzmaßnahmen

    Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

    Hygienemaßnahmen

    Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.

    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Zusammenlagerungshinweise

    Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Angaben zur Lagerstabilität

    Lagerzeit: 5 Jahre. Lagerklasse 8A

        Seite 4/10

     

     Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)

    CAS-Nr. Bezeichnung

    111-76-2 2-Butoxyethanol

    Biologische Grenzwerte (TRGS 903) CAS-Nr. Bezeichnung

    111-76-2 2-Butoxyethanol

    Art [mg/m3]

    8 Stunden 98 Kurzzeit 246

    Parameter BGW

    Butoxyessigsäure 100 mg/l

    [ppm]

    20 50

    Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    überarbeitet

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    13.10.2016

    (D) Version 2.0

     7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung Siehe Abschnitt 1.2

     ! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    ! Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

    CAS-Nr. Bezeichnung

    111-76-2 2-Butoxyethanol 64-17-5 Ethanol 1310-73-2 Natriumhydroxid

    Art

    [mg/m3] [ppm]

    Spitzenb. Bemerkung

     8 Stunden 49 8 Stunden 960 8 Stunden 2 E

    10 500

    4(II) 2(II) =1=

    H, Y, AGS DFG, Y DFG, Y, u.D.

    Bemerkung

    Haut

     8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz

    Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

    Handschutz

    Chemikalienbeständige Handschuhe

    Geeignete Materialien (empfohlen: Schutzindex 6, >480 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

    Butylkautschuk (Butyl) - 0,7mm Schichtdicke

    Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten

    Augenschutz

    Korbbrille

    EN 166: 2001

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe

    flüssig hellgelb

    Geruchsschwelle

    Unter-

    suchungs- zeitpunkt material

    U c

    Proben-nahme-

      Geruch

    süßlich

     Seite 5/10

     

     Es liegen keine Informationen vor.

    Explosive Eigenschaften

    Es liegen keine Informationen vor.

    Wert 12,7

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    51 °C

    nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt 1,02 g/cm3 nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    nicht bestimmt nicht bestimmt

    Temperatur 20 °C

    bei 50 g/l

    Methode potentiometrisch

    DIN EN 22719 / ISO 2719

    Bemerkung

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     nicht bestimmt

    Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

     pH-Wert

    Siedepunkt / Siedebereich

    Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

    Flammpunkt

    Verdampfungsgeschwindi gkeit

    Entzündbarkeit (fest)

    Entzündbarkeit (gasförmig)

    Zündtemperatur

    Selbstentzündungstemper atur

    Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck

    Relative Dichte Dampfdichte

    Löslichkeit in Wasser Löslichkeit / Andere

    Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser (log P O/W)

    Zersetzungstemperatur Viskosität

    Oxidierende Eigenschaften.

    20 °C

    aräometrisch

    beliebig mischbar

     Seite 6/10

     

     9.2. Sonstige Angaben

    Es liegen keine Informationen vor.

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

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      Reaktionen mit starken Säuren.

    Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung.

    10.5. Unverträgliche Materialien

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    Thermische Zersetzung

    Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

      LD50 Akut Oral Reizwirkung Haut Reizwirkung Auge

    Wert/Bewertung Spezies Keine Daten verfügbar

    ätzend

    Gefahr ernster Augenschäden.

    Methode

    Methode

    Bemerkung

    Bewertung

    Subakute Toxizität - Karzinogenität

     Mutagenität

    Reproduktions- Toxizität

    Karzinogenität

    Wert Spezies Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Keine Daten verfügbar

    Erfahrungen aus der Praxis

    Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Für Speiseröhre und Magen besteht Perforationsgefahr.

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     Allgemeine Bemerkungen

    Toxikologische Daten liegen keine vor.

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    Eliminationsgrad Biologische > 90 %

     Analysenmethode

    Methode

    Bewertung

     Abbaubarkeit

    Der organische Anteil des Produktes ist biologisch abbaubar.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.4. Mobilität im Boden

    Es liegen keine Informationen vor.

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Verhalten in Kläranlagen

    Das Produkt ist